Holz und Kunz – Handwerk macht Spass

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Kurse, die Frau Angela Kunz, anbietet.

II.Anmeldung

(1) Die Ankündigung von Kursen ist unverbindlich und stellt lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Insbesondere kann die Durchführung des Kurses seitens der Veranstalterin von einer Mindestzahl an Anmeldungen abhängig gemacht werden.

(2) Die Anmeldung erfolgt schriftlich, auch per E-Mail, oder mündlich bei Frau Angela Kunz. Die Anmeldung kann auch durch Dritte erfolgen. Für Teilnehmer unter 18 ist bei der Anmeldung die Einwilligung eines / einer Sorgeberechtigten (gesetzliche/r Vertreter/in) erforderlich.

Folgende Angaben des Kursteilnehmers werden für die Anmeldung benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, evtl. E-Mail-Adresse. Gegebenenfalls sind diese Daten auch bezüglich des Anmeldenden zu erheben, sofern dieser nicht mit dem Teilnehmer identisch ist. Bei Minderjährigen sind sämtliche Angaben auch bezüglich des Sorgeberechtigten zu erheben.

Eine Annahme des Vertragsangebots durch Frau Kunz erfolgt bei Zustandekommen des Kurses zunächst mündlich. Unmittelbar vor Beginn des Kurses erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung nebst beigefügter AGBs, deren Erhalt durch den Teilnehmer, bzw. den Sorgeberechtigten zu quittieren ist.

(3) Alle Vertragsangaben werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zeitweise gespeichert.

(4) Mit Abschluss des Vertrages werden vertragliche Pflichten nur zwischen Frau Kunz und dem Anmeldenden begründet. Die Anmeldung kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist Frau Kunz namentlich zu benennen.Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung von Frau Kunz. Die Zustimmung zur Änderung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

III. Kursgebühr / Zahlung

(1) Die Kursgebühr wird durch Frau Kunz bei Vertragsannahme mitgeteilt. Die Preise für Kursmaterialien sind in der Gebühr enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig mitgeteilt wird.

(2) Die Kursgebühr ist unmittelbar vor Beginn des Kurses in bar zu bezahlen.

(3) Die Zahlung der Kursgebühr ist auch dann fällig, wenn der Kurs unregelmäßig oder gar nicht mehr besucht wird. Eine Erstattung der Gebühren erfolgt nach Vertragsschluß nur, wenn ein Rücktritt seitens Frau Kunz erfolgte ( siehe Ziffer IV S. 3).

IV. Organisatorische Änderungen

(1) Frau Kunz wird die Kurse selbst durchführen. Sie kann aus sachlichem Grund Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung ändern und teilt dies rechtzeitig mit.

(2) Muss ein Kurs aus von Frau Kunz nicht zu vertretenden Gründen ausfallen ( z.B. wegen Erkrankung der Kursleiterin ), wird versucht werden, ihn zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein Anspruch auf eine Nachholung besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, erfolgt zeitnahe Information diesbezüglich, die Kursgebühr wird bei einem solchen Rücktritt nicht erhoben, bzw. erstattet.

V. Kündigung durch Frau Kunz

(1) Frau Kunz kann in Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

-gemeinschaftswidriges Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin

-Ehrverletzungen oder körperliche Übergriffe aller Art gegenüber der Kursleiterin oder anderen Teilnehmern

-wiederholter Verstoß gegen die von der Kursleiterin erteilten Anweisungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit möglicherweise gefährlichen Werkzeugen.

Die Sorgeberechtigten werden gebeten, ihre Kinder auf angemessenes Verhalten vor Beginn des Kurses noch einmal hinzuweisen!

(2) Der Vergütungsanspruch von Frau Kunz wird durch eine solche Kündigung nicht berührt.

VI. Kündigung durch die Teilnehmer

(1) Stornierungen, Rücktritte und Umbuchungen sind ausschließlich schriftlich per Post oder E-Mail möglich. Eine kostenfreie Stornierung endet 10 Tage vor Kursbeginn. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Kursstornierung bei Frau Kunz. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich ( siehe Ziffer II S.4 ).

(2) Bei einer Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Rücktrittsfrist wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% der Kursgebühr, mindestens jedoch 7,00 € erhoben. Der Teilnehmer kann den Beweis erbringen, dass der Anbieterin kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Ab dem Tag der Kursdurchführung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr mehr. Im Ausnahmefall ( z.B. bei nachgewiesener Krankheit mittels ärztlichen Attests ) kann der Teilnehmer eine Gutschrift für einen der nächsten Kurse erhalten oder erhält die Kursgebühr nach Abzug der Stornogebühr gemäß Ziffer VI S. 2 anteilig zurück. Auch in diesem Fall ist es möglich, dass der Kursteilnehmer den Beweis erbringt, dass der Kursleiterin kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

VII. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Kursteilnehmer oder ihrer Erziehungsberechtigten gegen die Kursleiterin sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss nach Ziffer VII S. 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Kursleiterin schuldhaft Rechte der Vertragspartner verletzt, die nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen ( Kardinalspflichten ), ferner nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

VIII. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche von Frau Kunz aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt ist oder von Frau Kunz anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen Frau Kunz sind nicht abtretbar.

(3) Das Kopieren sowie die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien an Dritte ist unzulässig.

(4) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen von Tonträgern in den Kursen sind grundsätzlich nur nach Einholung einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Kursleiterin erlaubt.

(5) Den Anweisungen der Kursleiterin sind unbedingt Folge zu leisten, insbesondere gelten folgende Regeln:

-lange Haare müssen zusammengebunden sein

-Uhren oder Schmuck an Hals oder Händen sind vor dem Kurs abzunehmen

-es ist „Arbeitskleidung“ zu tragen, bei der Beschädigungen oder Flecken keine Rolle spielen

-an den elektrischen Geräten wird nur unter Aufsicht der Kursleiterin einzeln gearbeitet

IX. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Bedingungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese AGBs eine Lücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner des den AGBs zugrundeliegenden Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten.